Poolwasser

Bitte bei der Entsorgung Ihres Poolwassers beachten:

Pools und Planschbecken sorgen im Sommer für Badespaß und herrliche Abkühlung. Doch wohin mit dem Wasser, wenn ein Wechsel oder das Ablassen ansteht? Thomas Heinemann, Leiter Ingenieurdienste der Heidewasser GmbH, erklärt Punkt für Punkt die Gesetzeslage.

1. Schmutzwasser
„Poolwasser wird durch den Gebrauch, vor allem aber durch die notwendige Wasserdesinfektion zu Schmutzwasser. Als solches darf es nicht ohne Weiteres im Garten ausgebracht werden.“

2. Zentraler Abwasseranschluss
„Poolwasser muss über die öffentliche Kanalisation entsorgt werden – wie sämtliches, im Haushalt anfallendes Abwasser auch.“

3. Dezentraler Abwasseranschluss (z.B. Sammelgrube)
„Wer nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossen ist, muss sich an die Untere Wasserbehörde wenden und eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. Nur mit einer solchen Erlaubnis ist eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück möglich.“

4. Filterrückspülwasser
„Für dieses hoch belastete Schmutzwasser gibt es keine wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung. Es gehört in die Sammelgrube oder Kleinkläranlage bzw. in die öffentliche Kanalisation.“

5. Absetzzähler
„Für unsere zentralen Kunden ist es nicht erlaubt, den Pool über einen Absetzzähler zu befüllen. Der Zähler misst, wie viel Wasser nicht in die öffentliche Abwasserkanalisation eingeleitet wird (z.B. das Gießwasser). Bei diesem Wasser fallen keine Abwassergebühren an. Durch die zwingende Übergabe des Poolwassers an eine Kläranlage entstehen aber Kosten. Nutzen Sie also künftig zur Befüllung einen Anschluss mit einem normalen Wasserzähler.“

6. Rinnstein
„Leiten Sie Ihr Poolwasser am besten über den Revisionsschacht oder über die Toilette in die Kanalisation. Legen Sie den Schlauch auf keinen Fall einfach in den Rinnstein der Straße. Das ist verboten, da das Poolwasser dann direkt in ein Gewässer gelangt und dort unmittelbar Schäden anrichtet.“